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§ 1 Geltungsbereich§ 2 Leistungen§ 3 Vertragsschluss§ 4 Leistungspakete§ 5 Mitwirkungspflicht der Nutzer§ 6 Vollmacht und Kommunikation mit Behörden§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher§ 9 Wertersatz im Widerrufsfall§ 10 Haftung§ 11 Ausschluss einer (Rechts-)Beratung§ 12 Hinweis zur Streitbeilegung und anwendbares Recht

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 07.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

Die Wohngeldhilfe Castillo, Cedeno & Jansen GbR (nachfolgend „Wohngeldhilfe“) unterstützt Verbraucher bei der Beantragung von Wohngeld durch digitale Unterstützung bei der Vorbereitung, Erstellung und (abhängig vom gebuchten Leistungspaket) der Übermittlung von Wohngeldanträgen sowie durch die unterstützende Kommunikation mit der zuständigen Wohngeldbehörde. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Plattform für eigene Antragsverfahren nutzen. Eine Nutzung für Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist, eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt und der jeweilige Antrag über das persönliche Nutzerkonto des Kontoinhabers geführt wird. Die Wohngeldhilfe erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), sondern ausschließlich technische und organisatorische Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Wohngeldanträgen.

§ 2 Leistungen

Die Wohngeldhilfe stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, mit der Nutzer bei der Vorbereitung und Durchführung von Wohngeldanträgen technisch und organisatorisch unterstützt werden. Die Leistungen umfassen insbesondere die strukturierte Erfassung antragsrelevanter Angaben, die Verwaltung und Zuordnung von Nachweisen, die digitale Erstellung von Antragsunterlagen, Erinnerungs- und Statusfunktionen sowie (abhängig vom gebuchten Leistungspaket) die Übermittlung von Unterlagen an die zuständige Wohngeldbehörde als Bote des Nutzers. Unterstützende Funktionen zur Eingabehilfe, zur Erläuterung von Formularfeldern und zur Plausibilisierung von Angaben dienen ausschließlich der technischen und organisatorischen Unterstützung und ersetzen keine behördliche oder rechtliche Prüfung oder Entscheidung; Empfehlungen zur rechtlichen Beurteilung eines Einzelfalls werden nicht abgegeben. Die Nutzung der weitergehenden Leistungen setzt die Registrierung eines persönlichen, personengebundenen Nutzerkontos voraus; der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim, eine Weitergabe oder Nutzung durch unbefugte Dritte ist untersagt. Die Wohngeldhilfe schuldet nicht die Bewilligung von Wohngeld und hat keinen Einfluss auf Inhalt, Dauer oder Ausgang des behördlichen Verfahrens. Die Wohngeldhilfe ist berechtigt, Nutzerkonten aus wichtigem Grund vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch, falsche oder unvollständige Angaben oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag über das jeweils gewählte Leistungspaket kommt zustande, wenn der Nutzer ein Paket auswählt, die erforderlichen Erklärungen abgibt und die Wohngeldhilfe die Beauftragung annimmt oder mit der Leistungsausführung beginnt. Bei Paket A kann die Übermittlung des Antrags erst erfolgen, nachdem die hierfür vorgesehene Vergütung vollständig bezahlt wurde. Bei Paket B kommt der Vertrag über die weitergehende unterstützende Kommunikation mit der Behörde nur zustande, wenn der Nutzer zusätzlich eine wirksame Vollmacht erteilt, soweit diese Leistung ohne Vollmacht nicht erbracht werden kann.

§ 4 Leistungspakete

Paket A (Erstellung und Übermittlung): Die Wohngeldhilfe unterstützt den Nutzer bei der digitalen Erfassung der erforderlichen Angaben, der Zusammenstellung der Antragsunterlagen sowie, nach vollständiger Zahlung, bei der Übermittlung der Unterlagen an die zuständige Wohngeldbehörde als Bote des Nutzers. Eine weitergehende Kommunikation mit der Behörde erfolgt nicht. Angaben und Unterlagen können auf Vollständigkeit und offensichtliche Stimmigkeit kontrolliert werden (Formalkontrolle); eine rechtliche Bewertung der Anspruchsvoraussetzungen findet nicht statt. Paket B (Erstellung, Übermittlung und unterstützende Kommunikation mit der Behörde): Zusätzlich umfasst die Leistung die unterstützende Kommunikation mit der zuständigen Wohngeldbehörde im konkreten Antragsverfahren, insbesondere die Weiterleitung verfahrensbezogener Informationen und Unterlagen sowie die organisatorische Begleitung von Rückfragen. Voraussetzung ist die vorherige Erteilung einer wirksamen Vollmacht. Behördliche Rückfragen werden in allgemein verständliche Sprache „übersetzt“ und an den Nutzer weitergeleitet; Antworten des Nutzers werden ohne inhaltliche Bewertung oder Empfehlung an die Behörde übermittelt. Eine rechtliche Beratung oder Empfehlung, wie der Nutzer auf behördliche Schreiben reagieren soll, erfolgt nicht. Paket B begleitet den Nutzer organisatorisch und kommunikativ bis zur behördlichen Entscheidung, ohne die Entscheidung zu beeinflussen oder eine rechtliche Vertretung zu übernehmen.

§ 5 Mitwirkungspflicht der Nutzer

Der Nutzer stellt alle für die Antragserstellung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung und lädt angeforderte Nachweise rechtzeitig hoch oder stellt sie auf andere Weise bereit. Der Nutzer prüft die von der Wohngeldhilfe erstellten Unterlagen vor deren Übermittlung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, soweit ihm dies zumutbar ist. Nachteile, Verzögerungen oder Ablehnungen, die überwiegend auf unvollständigen, unrichtigen, veralteten oder verspätet bereitgestellten Informationen oder Nachweisen des Nutzers beruhen, fallen in dessen Verantwortungsbereich. Die Wohngeldhilfe ist ihrerseits verpflichtet, die übermittelten Angaben und Unterlagen im vereinbarten Umfang technisch zu verarbeiten und fristgerecht zu übermitteln, soweit dies nach dem Stand der Technik und den behördlichen Anforderungen möglich ist.

§ 6 Vollmacht und Kommunikation mit Behörden

Soweit der Nutzer Leistungen in Anspruch nimmt, die eine Kommunikation der Wohngeldhilfe mit der zuständigen Wohngeldbehörde erfordern (insbesondere Paket B), erfordert dies vorab die Erteilung einer wirksamen Vollmacht gegenüber der Wohngeldhilfe in der vorgesehenen Form. Die Vollmacht berechtigt ausschließlich zur Übermittlung von Unterlagen sowie zur unterstützenden Kommunikation mit der Behörde im Zusammenhang mit dem konkreten Wohngeldantrag. Eine rechtsberatende Tätigkeit, eine rechtliche Bewertung der Anspruchsvoraussetzungen oder eine weitergehende Vertretung gegenüber der Behörde ist nicht geschuldet und wird nicht erbracht. Die Wohngeldhilfe übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Behörde bestimmte Unterlagen akzeptiert, innerhalb bestimmter Fristen reagiert oder eine für den Nutzer günstige Entscheidung trifft.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket und den bei Vertragsschluss angezeigten Preisen. Sämtliche Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Für Paket A wird ein fixer Betrag von 39,00 EUR fällig; die Übermittlung des Antrags erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Für Paket B wird eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 6 % der Jahresbewilligungssumme fällig. Jahresbewilligungssumme ist die Summe des Wohngelds, das für die ersten zwölf Monate des Bewilligungszeitraums bewilligt wird. Ist der Bewilligungszeitraum kürzer, gilt die Summe für diesen Zeitraum. Die Vergütung entsteht, sobald ein Bescheid zugeht, mit dem Wohngeld ganz oder teilweise bewilligt wird. Es genügt der Zugang beim Nutzer oder bei der Wohngeldhilfe als Bevollmächtigter. Bei Ablehnung des Antrags fällt keine Erfolgsgebühr an. Die Erfolgsgebühr wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Dazu erteilt der Nutzer bei der Beauftragung ein SEPA-Lastschriftmandat. Hat der Nutzer im Antrag sein eigenes Konto für die Auszahlung des Wohngelds angegeben, gilt das Mandat für dieses Konto. Andernfalls gibt der Nutzer ein eigenes Konto für das Mandat an. Die Wohngeldhilfe kündigt Betrag und Fälligkeitstag der Lastschrift spätestens fünf Kalendertage vor dem Einzug per E-Mail an (Vorabankündigung). Der Nutzer sorgt für ausreichende Deckung seines Kontos. Kosten einer Rücklastschrift, die der Nutzer zu vertreten hat, trägt er. Zur Veranschaulichung können auf der Website Beispielrechnungen dargestellt werden (z. B. monatliches Wohngeld 286 EUR, Jahressumme 3.432 EUR, Erfolgsgebühr 6 % = 205,92 EUR); maßgeblich bleibt die tatsächlich bewilligte Jahresbewilligungssumme und der vereinbarte Prozentsatz. Die Zahlung kann über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen; bei Einsatz externer Zahlungsdienstleister gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, insbesondere Widerrufsfrist, Form und Folgen des Widerrufs, ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung (abrufbar unter www.wohngeldhilfe.de/widerruf). Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen; das Widerrufsrecht kann nach den gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlöschen, wenn die Wohngeldhilfe die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Voraussetzung ist die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers und die Belehrung, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

§ 9 Wertersatz im Widerrufsfall

Verlangt der Nutzer, dass die Wohngeldhilfe bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt, und wurde er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zu leisten. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang. Für die im Rahmen von Paket B typischerweise erbrachten Anfangsleistungen (insbesondere Einrichtung des Falls, erste organisatorische Begleitung und Weiterleitung behördlicher Informationen) wird ein pauschaler Wertersatzbetrag von 79,00 EUR festgelegt, soweit die Wohngeldhilfe diese Leistungen tatsächlich erbracht hat; dieser Betrag entspricht dem objektiven Wert der genannten Anfangsleistungen im Verhältnis zur insgesamt geschuldeten Erfolgsvergütung. Eine Wertersatzpflicht besteht nicht, wenn der Nutzer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde oder die Wohngeldhilfe mit der Leistungsausführung begonnen hat, ohne dass der Nutzer dies ausdrücklich verlangt hat.

§ 10 Haftung

Die Wohngeldhilfe haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Wohngeldhilfe haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten, Rückfragen, Anforderungen oder sonstige Verfahrenshandlungen der zuständigen Wohngeldbehörde, soweit diese nicht von der Wohngeldhilfe zu vertreten sind.

§ 11 Ausschluss einer (Rechts-)Beratung

Die über die Plattform bereitgestellten Leistungen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige individuelle Beratung im Sinne einer rechtlichen oder sozialrechtlichen Prüfung dar. Inhaltliche Entscheidungen über die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen, die Auslegung gesetzlicher Bestimmungen oder die Bewilligung von Leistungen werden ausschließlich durch die zuständige Wohngeldbehörde getroffen. Hinweise, Erläuterungen oder automatisierte Vorschläge auf der Plattform ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

§ 12 Hinweis zur Streitbeilegung und anwendbares Recht

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Die Wohngeldhilfe ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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